@ Johannes
Der alleinige Verweis auf die Meinungsfreiheit in der Demokratie greift zu kurz. Denn Demokratie setzt die Beachtung der Menschenrechte voraus. Deshalb sollte ein Staat – erst recht, wenn er sich wie die Bundesrepublik im Grundgesetz zu den Menschenrechten bekennt – Grenzen setzen, wenn die Würde des Menschen verletzt wird.
Bei einer Partei wie der NPD, die z.B. laut Parteiprogramm die Menschenwürde von “Volkstum und Kultur” abhängig macht und damit den Gleichheitsgrundsatz verletzt, kann sich der Staat deshalb nicht neutral verhalten. Denn wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, setzt die Menschenwürde der Meinungsfreiheit eine Grenze.
Ich bin froh, dass der Staat hier nicht neutral ist, sondern die Grund- und Menschenrechte ernst nimmt.